Untersuchung Sportboot- / Sportsegelbootführerschein

Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein/Sportsegelbootführerschein ablegen will, benötigt ein ärztliches Zeugnis zur Sicherstellung seiner gesundheitlichen Eignung. Vor der Untersuchung muss sich der Bewerber mit einem Personalausweis oder ähnlichem ausweisen.

Während der ärztlichen Untersuchung wird sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet. Bei Auffälligkeiten, insbesondere im Farbsehvermögen, wird der Sehtest von einem Augenarzt durchgeführt, wenn das Hörvermögen eingeschränkt ist, muss ein HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) hinzugezogen werden.

Außer dem Sehvermögen und dem Hörvermögen werden andere Befunde, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit zum Führen eines Sportbootes führen, dokumentiert.

Ihr Nutzen

Für eine sichere Freizeitgestaltung mit dem Sportboot / Sportsegelboot ist der Eignungstest als sinnvolle Maßnahme vor dem Prüfungsantritt zu sehen. Dieser Test dient der Sicherheit des Bewerbers selbst und anderer Personen.